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   BSG, 17.04.1970 - 10 RV 411/67   

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https://dejure.org/1970,11344
BSG, 17.04.1970 - 10 RV 411/67 (https://dejure.org/1970,11344)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1970 - 10 RV 411/67 (https://dejure.org/1970,11344)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1970 - 10 RV 411/67 (https://dejure.org/1970,11344)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 56/62

    Verlust des Rechtsmittels schlechthin durch die Zurücknahme der Berufung -

    Auszug aus BSG, 17.04.1970 - 10 RV 411/67
    des Verfahrens bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgen kann a "den Verlust des Rechtsmittels"" Wie das BSG hierzu mit eingehender Begründung und unter Hinweis auf die anderslautende Vorschrift des 5 515 Abs" 3 der Zivilprozeßordnung ("Verlust des eingelegten Rechtsmittels") entschieden hat, kann der Berufungskläger" der die Berufung zurückgenommen hat" diese auch innerhalb der noch laufenden Berufungsfrist nicht erneut wirksam einlegen (vgl° BSG 19, 120 mit zahlreichen Hinweisen)" Ist aber bereits die erneum te Binlegung des Rechtsmittels innerhalb der noch laufenden Berufungsfrist unzulässig, dann muß dies umso mehr gelten? wenn die Berufung erst nach Ablauf der Berufungsfrist erneut eingelegt bzw" um den zurückgenommenen Teil "erweitert" und damit der von der Rücknahme umfaßte Teil des Rechtsstreits der Nachprüfung durch das Berufungsgericht wieder unterbreitet werden soll" Eine derartige "Berufungsänderung" verstößt gegen zwingende prozeßrechtliche Vorschriften und ist daher unzulässig°.
  • BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 32/21 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Mindestbemessungsentgelt -

    Ein Beteiligter, der eine Berufung zurücknimmt, kann diese dann nicht erneut einlegen, auch wenn die Berufungsfrist noch nicht verstrichen ist (BSG vom 26.4.1963 - 2 RU 56/62 - BSGE 19, 120 [120 ff] = SozR Nr. 4 zu § 156 SGG = juris RdNr 13 ff; BSG vom 17.4.1970 - 10 RV 411/67 - juris RdNr 26) .
  • LSG Bayern, 26.11.2020 - L 20 VU 2/16

    Ermittlung des Vergleichseinkommens für den Berufsschadensausgleich

    Unter Zugrundelegung der Rspr. des 15. Senats des Bayer. LSG zur Frage der Teilbarkeit des Streitgegenstands und der Beschränkung des Streitgegenstands auf ein einzelnes Berechnungselement des BSA (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 26.04.2012, L 15 VS 2/06; vgl. auch zur ähnlichen Problemstellung einer beschränkten Berufungseinlegung, die zur Rechtskraft der nicht angegriffenen Teilregelung führt: BSG, Urteil vom 17.04.1970, 10 RV 411/67), könnte bereits die Zulässigkeit der Berufung, soweit der Antrag betroffen ist, der Berechnung des BSA ein Vergleichseinkommen nach der Entgeltgruppe 14 des TVöD zugrunde zu legen, in Frage gestellt werden.
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